Steuerstrafrecht: Strafbefreiende Selbstanzeige – aktueller denn je!
Mit gestohlenen Bankdaten aus der Schweiz wollen neben Deutschland weitere EU-Länder Steuersünder überführen. Österreich, Belgien und die Niederlande sollen Interesse an der brisanten Datensammlung haben. Sollte die Bundesregierung die gestohlenen Bankdaten mutmaßlicher deutscher Steuersünder aufkaufen, ist es bis zur Enttarnung nicht mehr weit und die strafbefreiende Selbstanzeige ausgeschlossen. Da hilft oftmals nur ein rasches Vorgehen, was aber formal korrekt umgesetzt werden muss. Zudem müssen Gelder flüssig gemacht werden, um die Nachzahlungen begleichen zu können. Die Finanzämter machen alle Bürger mit schlechtem Gewissen darauf aufmerksam, dass Steuerbetrug nur straffrei ist, wenn eine umfassende Selbstanzeige mit Belegen rechtzeitig vorliegt. Weiterlesen…
