Arbeitsrecht: Sperrzeit bei Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten – fristlose Kündigung
Das Hessische Landessozialgericht hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass ein fristlos entlassener Betriebsleiter einer Sicherheitsfirma wegen seiner Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen Arbeitslosengeld erst nach Sperrzeit erhält. Wer für ein Konkurrenzunternehmen tätig wird, verstößt gegen arbeitsvertragliche Nebenpflichten. Bei fristloser Kündigung wird Arbeitslosengeld erst nach Ablauf einer Sperrzeit gezahlt. Weiterlesen…
