Steuerstrafrecht

Wenn der Fahnder zweimal klingelt … wird es meistens unangenehm. Frühzeitiges und koordiniertes Vorgehen ist zwingend erforderlich, um Ihre Interessen optimal vertreten zu können. Dies ist nur mit der Kenntnis des materiellen und formellen Steuerrechts möglich. Wir unterstützen Sie in dieser Situation: durch Beratung in Verdachtsfällen der Steuerhinterziehung durch Hilfestellung bei der Abfassung einer Nacherklärung durch Formulierung einer Selbstanzeige durch Betreuung bei Durchsuchungsfällen durch Vertretung vor den Strafsachen-Finanzämtern durch Akteneinsicht zur Klärung des Emittlungsstands durch Führen der Korrespondenz sowie von Besprechungen und Verhandlungen mit der Fahndung durch Anstreben einer optimalen Verfahrensbeendigung durch enge Zusammenarbeit in der steuerstrafrechtlichen Hauptverhandlung mit dem hinzugezogenen Strafverteidiger Auf Wunsch arbeiten wir in diesen Fällen mit Ihrem persönlichen Steuerberater zusammen.

Mehr zur Kanzlei unter http://www.warm-wirtschaftsrecht.de

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