Non-Profit-Unternehmensrecht
Unternehmensrecht und Non-Profit: Zwei Gebiete, die eigentlich nicht typischerweise zusammengehören. Auf der einen Seite steht das Recht gewerblicher Unternehmen, auf der anderen Seite das Recht gemeinnütziger Körperschaften. In der heutigen Zeit spielen Non-Profit-Organisationen, die einen wirtschaftlich eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern, eine zunehmend größere Rolle. Dieses Rechtsgebiet zeigt in besonderem Maße die Interdisziplinarität unserer Kanzlei. Hier bieten wir Ihnen in unserer Beratung unser spezifisches Know-How an.
Mehr zur Kanzlei unter http://www.warm-wirtschaftsrecht.de
