Gemeinnützigkeitsrecht / Vereinsrecht

Als Non-Profit-Organisationen bezeichnet man jene Organisationen in frei-gemeinnütziger oder privat-gewerblicher Trägerschaft, welche ergänzend zu Staat und Markt spezifische Zwecke der Bedarfsdeckung, Förderung und/oder Interessenvertretung/Beeinflussung (Sachzieldominanz) für ihre Mitglieder (Selbsthilfe) oder Dritte wahrnehmen. Sie verfolgen keine kommerziellen (Rendite-)Interessen, sondern dienen gemeinnützigen sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Zielsetzungen ihrer Mitglieder. Typische Rechtsformen von Non-Profit-Organisationen sind die gemeinnützigen GmbH und der eingetragene Verein (e.V.). Wir beraten diese Körperschaften in vielen Bereichen.

Mehr zur Kanzlei unter http://www.warm-wirtschaftsrecht.de

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