Arbeitsrecht für Non-Profit-Unternehmen
Arbeitsverhältnisse in Non-Profit-Unternehmen kirchlicher, kommunaler oder sonstiger Träger unterliegen oftmals „besonderen Spielregeln“. Haupt- und Ehrenamt, Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung: Die vielfältige Mitarbeiterstruktur in der Gemeinnützigkeit fordert Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Mitarbeiterorganisationen heraus. Wir bieten Non-Profit-Unternehmen zur Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit Unterstützung: durch Beratung bei Maßnahmen zur Personalbeschaffung und -anpassung durch Begleitung von Reorganisationsmaßnahmen Mit unseren besonderen Schnittstellenkenntnissen von Arbeits-, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht sind wir ein kompetenter Partner für Sie!
Mehr zur Kanzlei unter http://www.warm-wirtschaftsrecht.de
